Liebe Bewohnerinnen und Bewohner des Finkenackers,
Ende letzter Woche wurde eine Behelfsstraße vom Wendehammer im östlichen Bereich des Finkenackers in nördliche Richtung zum Radweg gebaut. Diese wird Ihnen zur Umfahrung dienen, da in den nächsten Monaten einzelne Bereiche des Finkenackers gesperrt werden müssen.
Erste Beeinträchtigungen werden ab der zweiten Novemberhälfte zu erwarten sein. Dann starten wir mit der Verlegung von Nahwärmeleitungen, von der Kreuzung Am Finkenacker/ Dattlersberg kommend bergauf in Richtung Wendehammer.
Die Umfahrungsmöglichkeiten werden den einzelnen Bauphasen angepasst und ausgeschildert. Der Radweg wird während der Baumaßnahmen für den Verkehr freigegeben.
Wir bitten um entsprechende Beachtung, um Ihr Verständnis und um gegenseitige Rücksichtnahme. Vielen Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder unserer Nahwärmegenossenschaft,
wir haben festgestellt, dass die Rücklauftemperaturen im Fernwärmenetz in den Sommerwochen viel zu hoch waren und führen dieses auf einen kleineren Defekt in einzelnen Übergabestationen zurück.
Um zu vermeiden, dass unsere Techniker alle Übergabestationen selber kontrollieren müssen, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.
Sie können ihre Übergabestation, wie folgt, selber überprüfen:
Regler bitte für ca. 5 min ausschalten und auf Fließ-geräusche achten
bitte vergessen Sie nicht, ihre Heizung wieder einzuschalten
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe
Die Nahwärmegenossenschaft Elzach e.G. lädt am 18.07.2024 um 19:00 Uhr im Haus des
Gastes zur Generalversammlung ein.
Stimmberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder der Nahwärmegenossenschaft. Falls Jemand im Verhinderungsfall einen Vertreter entsendet, muss dieser eine unterschriebene Vollmacht mitbringen. Ein entsprechendes Formular kann hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Tagesordnung
01. Begrüßung und Vorwort des Aufsichtsratsvorsitzenden
02. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2023
03. Vorstellung und Feststellung des Jahresabschlusses 2023
04. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2023
05. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
06. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
07. Prüfbericht des Genossenschaftsverbandes Zusammenfassung
08. Risikomanagement
09. Baufortschritt Nahwärmeausbau Risslersberg und Finkenacker
10. Sonstiges, Wünsche und Anträge
Anträge an die Versammlung müssen spätestens 7 Tage vor der Generalversammlung dem Aufsichtsratsvorsitzenden schriftlich zugegangen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Tibi
Aufsichtsratsvorsitzender
Vierzig stimmberechtigte Mitglieder fassten folgende
Beschlüsse
Die Zusammenfassung der Aussprache finden Sie in der Präsentation zum download
Die Erweiterung des Elzacher Wärmenetzes steht nun mit der Erschließung des Areals Rißlersberg/ Finkenacker kurz vor dem Start.
Ende letzter Woche ist bei unserer Geschäftsstelle der Bewilligungsbescheid über einen BAFA-Zuschuss in Höhe von maximal 40% eingegangen. Die Fördermittel entstammen dem Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und werden für die Realisierung der Hauptleitung genutzt. Die Genossenschaft hat die Eigentümer über den weiteren Fortgang der Maßnahmen informiert. Bis die ersten Baumaßnahmen sichtbar sein werden, sind Verträge mit den ausführenden Unternehmen zu schließen, einige regulatorische Maßnahmen einzuleiten und die Zwischenfinanzierung zu sichern.
Es wird ein Baubeginn ab Mitte April angestrebt.
zum aktuellen Bauzeitenplan
Relativ zeitgleich gingen beim Aufsichtsratsvorsitzenden die Prüfberichte des baden-württembergischen Genossenschaftsbands ein.
Der gesamte Bericht kann bei Interesse, nach Anmeldung, beim Aufsichtsratsvorsitzenden im Rathaus eingesehen werden.
kleine Statistik
Wir freuen uns über aktuell 454 Wärmeabnehmer.
284 davon haben uns die Zählerstände online übermittelt.
79 haben uns die Werte per Mail, handschriftlich oder telefonisch durchgegeben.
Das entspricht einer Rücklaufquote von rd. 80%! DANKESCHÖN!
Einige Anschlussnehmer haben wir per Mail nicht erreicht, bei anderen wurden Unstimmigkeiten im Datenabgleich festgestellt.
Bei etwa 120 Anschlüssen sind daher die Daten nochmals zu erheben. Dieser Abgleich erfolgt derzeit. Wir bitten um Ihre Mithilfe.
Übrigens: zum Jahreswechsel wurden 40 Wärmemengenzähler durch neue ersetzt. Unseren Technikern gilt dafür unser besonderer Dank!
01.03.2023
Ab 2023 greift die von der Bundesregierung beschlossene Strom- und Gaspreisbremse, auch bei Wärmenetzen. Wir werden bei den monatlichen Abschlagszahlungen die entsprechenden Entlastungen berücksichtigen. Für die Wärmeversorgung gilt: Für 80 % des normalen Verbrauchs dürfen brutto höschstens 9,5 Cent pro KWh berechnet werden. Diese Preisbremse gilt für das gesamte Jahr 2023 (Jan - Dez) und kann bis April 2024 verlängert werden. Den Berechnungen zugrundegelegt wird Ihr Verbrauch von 2022.
Während der Generalversammlung am 29.07.2022 wurde eine Anhebung des Nettopreises auf 9 ct/kWh beschlossen.
Um die Heizkosten zusätzlich abzufedern, senkte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas sowie Fernwärme von 19 auf 7 Prozent, und zwar für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Der Bruttopreis pro Kilowattstunde beläuft sich damit auf 9,63 cent. Das bedeutet also eine Entlastung von 0,13 ct/kWh für unser Elzacher Wärmenetz.
Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der Energiekrise und Unterstützung der Bürger das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) erlassen. Ziel ist eine einmalige staatliche Entlastung bis zur Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse. Davon profitieren auch die Kunden der Nahwärmegenossenschaft Elzach eG. Deren Aufsichtsrat und Vorstandschaft haben in einer gemeinsamen Sitzung am 24.11. die konkrete Umsetzung der Soforthilfe beschlossen. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 EWSG wird die Genossenschaft auf den Einzug der für den Monat Dezember 2022 vereinbarten Abschlagszahlung verzichten. Die Anschlussnehmer, die das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen, müssen nichts unternehmen. Kunden, welche selbstständig die Zahlung des Wärme-Abschlags veranlassen, werden gebeten, rechtzeitig ihren Dauerauftrag auszusetzen bzw. für den Monat Dezember 2022 keine Abschlagszahlung zu leisten. Sollten dennoch manuelle Zahlungen eingehen, werden diese noch im Dezember zurückerstattet. Die entgangenen Einnahmen werden der Genossenschaft aus Finanzmitteln des Bundes zurückerstattet.
FAQ -Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Rahmen des Erstattungsverfahrens ist es erforderlich, personenbezogene Daten an einen externen, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragten Dienstleister weiterzugeben, damit dieser die Plausibilität des Erstattungsanspruchs prüfen kann. Zu diesen Daten gehören gemäß § 9 Abs. 5 EWSG die Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums sowie die Höhe des im September 2022 geleisteten Abschlags. Außerdem müssen Daten zu den zugrundeliegenden Kundenbeziehungen übermittelt werden.
Sollten Sie Ihr Eigentum vermieten, weisen wir darauf hin, dass Sie gemäß § 5 Absatz 1 EWSG verpflichtet sind, die Entlastung für die laufende Abrechnungsperiode an den Mieter weiterzugeben und diesen unverzüglich in Textform über die erhaltenen Informationen sowie über die Höhe der die Höhe der Entlastung zu unterrichten (§ 5 Absatz 2 EWSG).
Zusätzlich werden die Wärmekunden von einer Absenkung des Umsatzsteuersatzes profitieren. Entscheidend für diese, für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis 01. April 2024 geltende Maßnahme, ist der Zeitpunkt der Ablesezeitraums (BGBl 2022 I S. 1743). Dieser ist für die Wärmelieferungen 2022 der 31.12.2022. Die Umsatzsteuerabsenkung von 19% auf 7% findet daher auf das komplette Wärmejahr 2022 Anwendung. Die Wärmekunden müssen nichts unternehmen, da die Umsatzsteuersenkung in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt wird. Die Abrechnung erfolgt im kommenden Januar. ... Bundesfinanzministerium
Unabhängig von den Entlastungen können alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in den aktuell, sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich herausfordernden Zeiten, durch einen bewussten Umgang mit Energie ihren Geldbeutel schonen und einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. .... mehr zu diesem Thema
Tipps & Tricks zum Energiesparen
Ortenauer Energieexperte beantwortet im BZ-Talk vom 08.09.2022 Leserfragen. Dauer ca. 35 min.
Eine private Initiative wie die Nahwärmegenossenschaft Elzach sei ein wichtiger Beitrag für die Energieversorgung unter Verwendung regionaler natürlicher Ressourcen, so der SPD-Landesvorsitzender und Fraktionssprecher Andreas Stoch während seines Besuchs in Elzach am 29. September. Karl Weber und Martin Wisser berichteten von den Anfängen der Nahwärmeversorgung und ihrem Ausbau. "Wir sparen 1,5 Millionen Liter Heizöl im Jahr", sagte Weber. "Unser Brennmaterial bekommen wir aus einem Umkreis von 15 Kilometern". Die Asche, das einzige Abfallprodukt, werde zu Waldkalk aufbereitet. "Es ist kein Modell für Stuttgart oder für andere Großstädte, aber für den ländlichen Raum schon", so Martin Wisser. ... zum Artikel der BZ ... Im Elztäler Wochenbericht (S. 24) wird ergänzend erwähnt, dass die aktuellen Entwicklungen auf dem Energiemarkt auch nicht spurlos an der Nahwärmegenossenschaft vorbei gingen. Das mit Pellets betriebene Blockheizkraftwerk musste vorerst stillgelegt werden, da sich das Heizmaterial zu stark verteuert hat. Damit entfällt der Erlös durch die Stromproduktion.
Ergebnisse zur Wahl des neuen Aufsichtsratsmitgliedes und zur Abstimmung der Beschlüsse, Entlastungen
am 23. November 2021 informierte die Vorstandschaft den Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Jahreshauptversammlung 2020.
Die Rücklaufquote betrug erfreuliche 60,6%. Insgesamt gingen 223 Rückmeldungen ein, 6 waren ungültig.
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 durch den Aufsichtsrat nahmen bei jeweils zwei Enthaltungen und Gegenstimmen 213 Mitglieder zustimmend zur Kenntnis. Der Übertragung des positiven Jahresergebnisses von 2.601,22 Euro auf das laufende Wirtschaftsjahr wurde mit demselben Ergebnis zugestimmt.
Beide Gremien erfuhren für ihre Tätigkeit im zurückliegenden Jahr entsprechend Entlastung. Das dadurch vermittelte Vertrauen motiviert die Verantwortlichen, sich auch weiterhin für das gemeinsame Unternehmen im Sinne einer nachhaltigen, klimafreundlichen und sicheren Wärmeversorgung in Bürgerhand zu engagieren.
Neue CO2-Abgabe verteuert Heizen mit fossilen Brennstoffen
Um mittelfristig von den fossilen Brennstoffen wegzukommen und die Klimaziele durch eine CO2 Reduktion zu erreichen, hat die Bundesregierung eine CO2 Abgabe beschlossen, die seit Beginn des Jahres 2021 erhoben wird. Während die Abgabe dieses Jahr pro Tonne CO2 noch 25 € beträgt, steigt sie jährlich (2022: 30 €, 2023: 35 €, 2024: 45 €) auf 55 € /t CO2 im Jahre 2025. Beim Heizen mit regenerativen Energieträgern fällt die Abgabe hingegen nicht an. Die Nutzung der Nahwärme spart damit bares Geld: bei einem Verbrauch von beispielsweise 3.000 l Heizöl pro Jahr bedeutet das eine Ersparnis von rd 200 € in diesem Jahr, 2025 hingegen schon rd. 450 €. Ganz abgesehen davon wissen wir alle nicht, wie sich, insbesondere vor dem wirtschaftlichen Hintergrund der Corona-Pandemie, der Ölpreis entwickeln wird.
Neue Förderrichtlinien ab 2021
Zum 01.01.2021 ist der erste Baustein des neuen Förderprogramms Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Start gegangen. Danach ist eine Zuschussförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Anschluss an ein Nahwärmenetz einheitlich mit 35 % möglich. Der Fördersatz erhöht sich um weitere 10 % auf 45 %, wenn eine ineffiziente Ölheizung durch den Anschluss ersetzt wird. Neben den eigentlichen Kosten des Hausanschlusses und der Übergabestation sind alle weiteren dadurch entstehenden Kosten umfasst. Durch die neue Förderung über die BAFA erhöht sich die Förderquote um rd. 4 %. Aktuell lassen wir von der finanzierenden Bank prüfen, ob eine kumulative Förderung möglich ist, da das bisher angewandte Förderprogramm der KfW weiterhin gültig bleibt. Eine Einschränkung ist dabei mit in das Gesetz aufgenommen. Es ist nunmehr zwingend die Einschaltung eines Energie-Effizient-Experten notwendig.
Bundesförderung für effektive Wärmenetze (BAFA)
Übersicht KfW Programme für Privatpersonen und Unternehmen
07.06.2020 Mehrwertsteueränderung
Durch Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corana-Krise vom 29.06.2020 – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – (BGBl. I 2020 S.1512) wurde die Senkung der Umsatzsteuer beschlossen. Die Änderung tritt zum 01.07.2020 in Kraft und ist bis zum 31.12.2020 befristet.
Wir werden die Umsatzsteuer-Senkung vollständig an unsere Kund*innen weitergeben. Sie brauchen dafür nichts zu unternehmen. Die Berechnung des verringerten Umsatzsteuersatzes wird automatisch in der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen. Die geleisteten Abschläge werden in der gezahlten Höhe von der Jahresrechnung abgezogen.
NEU: TELEFONNUMMER HEIZZENTRALE: 9 2 4 4 7 2 5
unser Serviceteam erreichen Sie, zB bei Störungen, unter obiger Rufnummer. Eine entsprechende Rufweiterleitung ist eingerichtet.
erfreuliches Interesse beim Tag der offenen Tür
Groß war der Zulauf, das Interesse und der Zuspruch am Tag der offenen Tür der Heizzentrale.
Zum offiziellen Beginn begrüßte der Aufsichtsratsvorsitzende BM Tibi seine anwesenden Bürgermeisterkollegen, den Klimaschutzbeauftragten des Landkreises, Vertreter aus dem Gemeinderat, der ausführenden Firmen, der Banken, die Mitglieder des Aufsichtsrats und die Vorstände, deren Arbeit er lobend hervorhob. Vorstandsmitglied Peter Haiß gab einen kurzen Abriß über die Entstehung und den geplanten Fortgang des Nahwärmeprojekts und dankte allen Beteiligten, dem Ingenieuren Berghoff und Hölken, allen Helfern, Interessierten und der Bevölkerung für deren Verständnis hinsichtlich der Belästigungen, welche durch die Baumaßnahmen zwangsläufig entstehen. Passend zu diesen untermalte die Baggerband der Stadtmusik Elzach die Veranstaltung.
Den ganzen Tag über fanden Führungen durch die Heizzentrale und interessante Fachgespräche statt.
Beteiligungserklärung - das Formular kann am PC ausgefüllt werden. Danach ausdrucken, unterschreiben und bei der Genossenschaft einreichen
aktualisierter Wärmeliefervertrag - Änderung der Wartungsklausel entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.06.18
Bei der Koordination der weiterführenden Baumaßnahmen sind folgende Termine zu berücksichtigen
Wir versuchen die Beeinträchtigungen, die durch die Baumaßnahmen entstehen, so gering wie möglich zu halten und bitten die Bevölkerung um Verständnis.
Sitz
Rathaus Elzach
Hauptstrasse 69
79215 Elzach
Büroanschrift
Steuerbüro Wisser
Industriestrasse 1
79215 Elzach
bei Störung
Tel: +49(0)7682 92 44 725