Ihre Vorteile als Wärmeabnehmer
- hohe Versorgungssicherheit durch Verwendung mehrerer Heizzentralen
- staatliche Förderung, ökonomisch interessant, preiswerte Vollkostenbilanz
- gesetzliche Anforderungen des erneuerbaren Wärmegesetzes werden erfüllt
- Unternehmen gehört Mitgliedern, daher Rechenschaftspflicht, Transparenz und Mitbestimmung
- Kontrollorgane sind bwgv, Aufsichtsrat und jährliche Mitgliederversammlung
- ökologisch sinnvoll durch Verwendung von vorwiegend regional nachwachsendem Brennstoff
- nennenswerte CO2 Einsparung
- langfristige Investition mit einmalig anfallenden Anschlusskosten
- einmalige Genossenschaftseinlage
- wartungsarm und nutzerfreundlich
- umfassend versichert
- sehr niedriger Primärenergiefaktor
I. WARUM NAHWÄRME?
erforderliche Wärmewende
Etwa die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs wird für den Wärmesektor benötigt. Dies verdeutlicht, dass eine Energiewende nur im Zusammenhang mit einer Wärmewende erfolgreich sein kann. Wichtige Bausteine der Wärmewende sind die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden, der Einsatz regenerativer Energien, der Ausbau und die Modernisierung von Wärmenetzen und die intelligente Nutzung von Abwärmepotenzialen. (Quelle)
In privaten Haushalten gehen sogar rund 84 % des Energieverbrauchs auf das Konto von Raumwärme und Warmwasser.
Der Anteil der Fernwärmeversorgung zur Beheizung von Gebäuden ist in Deutschland seit der Jahrtausendwende von 7% auf etwa 25% gestiegen. (AG Energiebilanzen eV (Stand 2024))
einfaches Prinzip
Das Prinzip Nahwärme ist einfach, nutzerfreundlich und wirkungsvoll: In Elzach werden von zwei Heizzentralen aus Wohnhäuser, Kirchen, Betriebe, und städtische Gebäude mit Wärme versorgt. In den Zentralen wird Wasser erwärmt und über gut isolierte Leitungen zu den einzelnen Gebäuden verteilt. Dort sorgt eine Wärmeübergabestation dafür, dass die benötigte Wärme in das sekundäre Heizungs- oder Warmwassersystem gelangt.
regionale Erzeugung
Uns ist eine Nutzung regional erzeugter Energieträger wichtig, denn kurze Wege zwischen Erzeugung und Verbrauch steigern die Wertschschöpfung in unserer Heimat und sind zusätzlich gut für Umwelt und Klima.
Neben den Holzhackschnitzel nutzen wir Produktionsabwärme der benachtbarten Kläranalge und unseres Holzgasbetriebenen Blockheizkraftwerks (BHKW). Zur Erzeugung des Holzgases nutzen wir ausschließlich NaWaRo* – zertifizierte Pellets.
Als Ausfallreserve halten wir in der alten Heizzentrale zwei Ölbrennkessel vor, wobei diese im regulären Betrieb kaum eine Rolle spielen.
* NaWaRo = nachwachsende Rohstoffe
unser Netz
In mehreren Bauabschnitten haben wir sukzessive unser Wärmenetz ausgebaut. (Die gezeigten Lagepläne lassen sich aus Datenschutzgründen nicht vergrößern).




WARUM GENOSSENSCHAFT?
Hintergrund
Die Nahwärmegenossenschaft Elzach hat ihre Ursprünge in der Holzwärme Elzach-Biederbach GmbH & Co KG (HEB). In den 1990er Jahren haben sich Unternehmer mit Pioniergeist zusammengeschlossen und eine Wärmeversorgung für das damals neu ausgewiesene Bebauungsgebiet Sonnhalde/Satdwäldele aufgebaut. Da dieses Gebiet die Gemarkungen Biederbach und Elzach umfasst, wurden beide Gemeinden, auch als Mitgesellschafter, einbezogen. Die Gründe und die Vorteile für dieses Konstrukt waren vielfältig.
Für das Neubaugebiet wurde ein Anschluss- und Benutzungszwang beschlossen. Neben dem Arbeitspreis wurde eine jährliche Grundgebühr für die Bereitstellung der Wärmeversorgung erhoben. Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft war aus unterschiedlichen Gründen angespannt. Mehrfach wechselte die Geschäftsführung. Der Rückhalt nahm sowohl bei den Wärmeabnehmern als auch bei den politisch Verantwortlichen ab.
Um die Gesellschaft zu retten, wurde Mitte der 2010er Jahre eine kommunale Beratungsgesellschaft hinzugezogen. Aus einem ursprünglich angedachten Quartierskonzept entwickelte sich ein Plan zur Versorgung der gesamten Elzacher Kernstadt. Unterschiedliche Rechtsformen zur wirtschaftlichen Fortführung des Betriebs wurden gegenseitig abgewogen.
Rechtsform
Durch die Beteiligung der Kommunen Biederbach und Elzach stand die Option einer kommunalen Betriebsführung durch die Stadtwerke Elzach zur Diskussion. Nicht nur haushalterische Überlegungen, sondern auch rechtliche Anforderungen und wahrscheinlich lange Verfahrenswege sprachen gegen diese Option.
Der Gesellschaftszweck einer GmbH ist im allgemeinen auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Die Gechäftsführer entscheiden über die Entwicklung und die Geschicke des Unternehmens.
Eine andere Gesellschaftsform wurde letztlich favorisiert, nämlich die einer Genossenschaft (s. Prinzipien einer Genossenschaft)
Prinzipien einer Genossenschaft
Während die GmbH vornehmlich das Ziel hat, Gewinne zu erwirtschaften, ist die Genossenschaft auf die Förderung ihrer Mitglieder ausrichtet (Förderprinzip). Die Mitglieder sind gleichzeitig an der genossenschaftlichen Willensbildung beteiligt, Geldgeber und Kunden. Diese Dreifachbeziehung verdeutlicht die zentrale Rolle der Mitglieder innerhalb einer Genossenschaft. Das Unternehmen gehört den Mitgliedern (Identitätsprinzip). Um den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb aufzubauen, bringen sie das dafür erforderliche Eigenkapital selbst auf (Selbsthilfeprinzip). Die Mitglieder sind für die Erhaltung der Genossenschaft verantwortlich und haften mit ihren Einzahlungen (Selbstverantwortungsprinzip). Die Mitglieder ordnen die internen Verhältnisse der Genossenschaft selbst. Sie bestimmenüber ihre Organe und die wirtschaftlichen Aktivitäten (Selbstverwaltungsprinzip).
Die Rolle des genossenschaftlichen Prüfverbands
Eine weitere Besonderheit des Genossenschaftswesens ist die Rolle der genossenschaftlichen Prüfungsverbände. Diese führen die für Genossenschaften gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch. Jede Genossenschaft ist verpflichtet, Mitglied eines solchen Prüfungsverbandes zu sein und sich von diesem prüfen zu lassen. Zu den durchzuführenden Prüfungen gehört vor allem die Pflichtprüfung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Diese Prüfung muss je nach Größe der Genossenschaft jährlich oder zweijährlich durchgeführt werden. Wir gehören dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) an.
Die Prüfungsverbände spielen auch bei der Eintragung einer Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eine bedeutende Rolle. Für die Anmeldung zum Genossenschaftsregister hat ein Prüfungsverband zum einen zu bescheinigen, dass die Genossenschaft zum Beitritt zu dem Prüfungsverband zugelassen ist. Zum anderen ist eine gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbandes zur Frage erforderlich, ob eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist. Darüber hinaus muss dem Registergericht für die Anmeldung zur Eintragung in das Genossenschaftsregister die Satzung sowie eine Abschrift der Urkunde über die Bestellung des Vorstands und des Aufsichtsrats übermittelt werden. (Quelle)